Führerscheinkontrolle Arbeitgeber
Nie wieder überfällige Führerscheinkontrollen
Führerscheinkontrolle Arbeitgeber
Nie wieder überfällige Führerscheinkontrollen
Mit unserer Android- & IOS-App führen Sie die Führerscheinkontrolle Ihrer Fahrer ohne großen Aufwand durch.
Sehen Sie in Webfleet den letzten Scan und den Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit in der Fahreransicht!
Mit unserer Führerscheinkontrolle für Arbeitgeber und der Schnittstelle zu Webfleet haben Sie auch dort jederzeit alle Ablaufdaten im Blick.
Sie sehen immer, wann der letzte Scan erfolgt ist und wann die nächste Fälligkeit ansteht.
Farbliche Markierungen
Sie sehen sofort wenn Handlungsbedarf besteht
Bei der Durchführung von Führerscheinkontrollen setzen wir auf farbliche Markierungen, um Ihnen das Leben einfacher zu machen.
Unsere übersichtliche Darstellung zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Mitarbeiter einen gültigen Führerschein besitzen und bei welchen gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.
So sparen Sie Zeit und Aufwand bei der Überprüfung und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Straßenverkehr.
Funktionen
Gesetzeskonform
Erfüllen Sie die Anforderungen aus § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr.1 und Nr. 3 StVG
Führerscheinkontrolle? Was sagt der Gesetzgeber...
Rechtliche Grundlagen der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist durch § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 StVG gesetzlich geregelt. Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig die Führerscheine der Fahrer zu kontrollieren. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann dazu führen, dass Geschäftsführung und Fuhrparkmanager persönlich haftbar gemacht werden. Außerdem kann dies zu einer Einschränkung oder einem Verlust des Versicherungsschutzes gemäß § 28 Abs. 2 VVG und § 2 b AKB führen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Methoden zur Führerscheinkontrolle gleichermaßen geeignet sind, um diese Konsequenzen zu vermeiden. Wenn beispielsweise ein unsicheres System oder unqualifizierte Personen zur Kontrolle eingesetzt werden, kann die Geschäftsführung dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das sogenannte Organisationsverschulden ist in § 130 OWiG geregelt.
Um diese Konsequenzen zu vermeiden, empfehlen Rechtsanwälte, die Führerscheine der Mitarbeiter mindestens zweimal im Jahr zu überprüfen. Es ist zu beachten, dass diese Pflicht nicht nur für Dienstwagenfahrer gilt, sondern auch für Fahrer von Poolfahrzeugen.